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                  Praxiswissen

                  Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe betrifft viele Themenbereiche des alltäglichen Lebens. Damit wir Sie in Ihrer Arbeit unterstützen können, finden Sie hier viele Informationen, Tipps und Links.

                  Gesundheit

                  Arztbesuche
                  Falls Sie geflüchtete Menschen zu Arztbesuchen oder ins Krankenhaus begleiten, können folgende Hilfsmittel nützlich sein:

                  • Mehrsprachiges "Gesundheitsheft" für Geflüchtete - vor allem geeignet bei Arztbesuchen: Das tip doc Gesundheitsheft (PDF)
                  • Kostenlose Downloads von Anamnesebögen und Therapieplänen in mehr als 20 Sprachen finden Sie beim Verein "Bild und Sprache e.V" : www.medi-bild.de
                  • Auf der Internetnetseite der kassenärtzlichen Vereinigung Baden-Württemberg können Sie nach Ärzten mit Fremdsprachkenntnissen suchen

                  Trauma
                  Bei ihrer Arbeit begegnen Ehrenamtliche oftmals traumatisierten Menschen. Traumatische Erlebnisse aus der Heimat oder auf der Flucht können vielfältige Auswirkungen in der Gegenwart haben und sich auch im Verhalten gegenüber Ehrenamtlichen äußern. Manchmal berichten Geflüchtete von ihren existentiellen Ängsten und ihren Erfahrungen, dies kann auch bei ehrenamtlichen Begleiter*innen zu Belastung, Sorgen und Betroffenheit führen.


                  Was Engagierte im Zusammenhang mit Traumatisierung beachten sollen, hat die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer in ihrem Ratgeber für Flüchtlingshelfer zusammengefasst.

                  Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
                  Allgemeine Informationen über die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen (PDF)

                  Sprache

                  Nach der Anerkennung als Asylberechtigte/r ist ein Integrationskurs in Deutschland verpflichtend. Es gibt Integrationskurse des Bundes und der Landeshauptstadt Stuttgart. In der Landeshauptstadt werden zahlreiche Kurse angeboten: (Frauen-) Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Orientierungskurse, "Mama spricht Deutsch"- Kurse, Deutschkurse in Stadtbezirken mit Kinderbetreuung und Berufsbezogene Deutschkurse.
                  Die
                  städtische Clearingstelle sprachliche Integration berät, welcher Kurs der Richtige ist.

                  Wenn Sie darüber hinaus Geflüchtete beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützen möchten, dann wenden Sie sich an einen der Stuttgarter Freundeskreise. Die meisten bieten in den Unterkünften Sprachkurse, Alphabetisierungskurse, Sprachtandems oder Sprachpatenschaften an. Vorrausetzungen sind Spaß an der Begegnung, am Lehren und Lernen, Kreativität, ausreichende Sprachkenntnisse und Geduld.

                  Lehrmaterial
                  Es gibt zahlreiches Lehrmaterial, um Deutsch-Grundkenntnisse zu vermitteln. Welches Material für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Vorkenntnissen und Kompetenzen ab. Bei der städtischen Koordinatorin der Stuttgarter Flüchtlingsfreundeskreise, der Abteilung Integration und der Stadtbibliothek Stuttgart stehen Sammlungen mit Lehrwerken für Sie bereit, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können. Alle wichtigen Angebote und Informationen für Geflüchtete finden sie hier: Angebote der Stadtbiblitothek für Geflüchtete (PDF)
                  Auch der Ausbildungscampus bietet einen Lernort und mit der Sprachbibliothek eine Vielzahl an Lehr- und Lernmaterialien für die Sprachvermittlung. Darüber hinaus gibt es Kurse und Wörterbücher im Internet.

                  Informationen über die Zugangsvoraussetzungen und einen Überblick über die Angebote finden Sie auf folgender Internetseite:
                  www.welcome.stuttgart.de/deutschlernen

                  Der deutsche Volkshochschul-Verband stellt ein kostenloses online-Lernportal unter www.ich-will-deutsch-lernen.de sowie eine kostenlose Sprachlern App zur Verfügung.

                  Weitere hilfreiche Tipps hat die Deutsche Welle: In verschiedenen kurzen Videobeiträgen werden hier anschaulich wichtige Tipps für den Deutschunterricht erklärt (auch auf Englisch und Arabisch): www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutsch-unterrichten/s-32877

                  Schule

                  Für alle Kinder ab sechs Jahren gilt die Schulpflicht. Zu Beginn besuchen die Kinder spezielle Vorbereitungsklassen. Das Staatliche Schulamt Stuttgart informiert darüber, bei welcher Schule die Kinder angemeldet werden müssen.

                  Für die Anschaffung von Schulmaterialien (Schulranzen, Schreibmaterialien oder Sportbekleidung) kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Das gilt auch für das gemeinsame Mittagessen in der Schule.

                  Während das Asylverfahren noch läuft, kann der finanzielle Zuschuss bei der Abteilung Freiwillige Leistungen (Leistungen für Bildung und Teilhabe) des Sozialamts beantragt werden.
                  Informationen und Checkliste zur Anmeldung in Vorbereitungsklassen (PDF)

                  Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlingskinder in der Schule (PDF) (Broschüre des Ministeriums Ba-Wü für Kultus, Jugend und Sport)

                  Umfassende Informationen zum deutschen Schulsystem und zum Schulbesuch in Stuttgart finden Sie hier.
                  Diese Informationen gibt es in verschiedenen Sprachen hier. 

                  Arbeit und Ausbildung: Allgemeine Infos & Ansprechpartner*innen

                  Viele bürgerschaftlich Engagierte unterstützen geflüchtete Menschen bei der Suche nach Arbeit. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung ist die zentrale Herausforderung und gleichzeitig der Schlüssel zur Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft sowie der Grundstein für ein selbstständiges Leben. Doch die aufenthalts- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr komplex.

                  Grundsätzlich gilt:

                  • Wenn eine Person schon als geflüchtete Person anerkannt ist, darf jede Arbeit aufgenommen werden.
                  • Wenn das Asylverfahren noch läuft, sind diese Personen Asylbewerber*innen. Dann dürfen sie eine Arbeit erst beginnen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt hat. Das gilt auch, wenn Sie eine Duldung besitzen. Asylbewerber*innen und Geduldete dürfen erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten arbeiten.
                  Eine anschauliche Übersicht zu Unterstützungsmöglichkeiten von Engagierten bei der Arbeitssuche finden Sie hier:
                  Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen? (PDF)

                  Weitere Informationen:

                  Zugang zum Arbeitsmarkt: Menschen mit Flüchtlingshintergrund (Bundesagentur für Arbeit) (PDF)

                  Praktikum/Hospitation: Menschen mit Flüchtlingshintergrund (GGUA Flüchtlingshilfe e.V.) (PDF)


                  Beratungs- und Unterstützungsangebote
                  Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die geflüchtete Menschen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung unterstützen. Folgende Stellen in Stuttgart sollten Sie kennen, wenn Sie Geflüchtete bei der Arbeitssuche begleiten wollen:

                  Agentur für Arbeit Stuttgart

                  Besucheradresse
                  Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
                  Agentur für Arbeit Stuttgart

                  Postanschrift
                  Agentur für Arbeit Stuttgart, 70145 Stuttgart

                  Zentrales E-Mail Postfach für Anfragen der Bürgerschaftlich Engagierten (selbstverständlich auch für die Hauptamtlichen in der Flüchtlingsarbeit): stuttgart.asyl@arbeitsamt.de


                  Jobcenter Stuttgart - Abteilung für Migration und Teilhabe
                  Ansprechpartnerin für Anfragen der Bürgerschaftlich Engagierten:
                  Damaris Pfau
                  Rosensteinstr. 24, 70191 Stuttgart
                  Telefon: 0711 216-94025
                  E-Mail: damaris.pfau@stuttgart.de

                  Übersicht der Zuständigkeiten für Beratung und Vermittlung von Menschen mit Flüchtlingshintergrund (Quelle: Bundesministerium für Arbeit) (PDF)


                  Handwerkskammer Region Stuttgart
                  Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
                  www.hwk-stuttgart.de

                  Ansprechpartnerinnen für Flüchtlinge, Ehrenamtliche, Betriebe und Netzwerkpartner:

                  Michaela Geya
                  Coaching für Flüchtlinge
                  Telefon: 0711-1657 351
                  E-Mail: michaela.geya@hwk-stuttgart.de

                  Julia Mihajlovski
                  Integration durch Ausbildung - Perspektive für Flüchtlinge
                  Telefon: 0711-1657 287
                  E-Mail: julia.mihajlovski@hwk-stuttgart.de


                  Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
                  Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
                  www.stuttgart.ihk24.de

                  Leitfaden für Unternehmen: Flüchtlinge für Ausbildung und Beschäftigung gewinnen (IHK Region Stuttgart) (PDF)


                  KAUSA Servicestelle Region Stuttgart
                  (Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration)
                  Ansprechpartner: Muhammet Karatas
                  Telefon: 0711 - 20 05 12 50 oder 0711 - 20 05 60 12 50
                  E-Mail: muhammet.karatas@stuttgart.ihk.de
                  www.stuttgart.ihk.de/kausa

                  Arbeit und Ausbildung: Beratung & Qualifizierung

                  IHK Projekt: Integration durch Ausbildung: Perspektive für Flüchtlinge
                  Ziel des Projekts ist es, junge Geflüchtete mit Bleibeperspektive und geringem Förderbedarf in eine Ausbildung oder ein Praktikum zu vermitteln. Dies ermöglicht einerseits eine gezielte Förderung und trägt andererseits zur Fachkräftesicherung bei den Unternehmen bei. Somit entsteht ein Mehrwert für beide Seiten. Die IHK Region Stuttgart berät Unternehmen sowie Geflüchtete während des gesamten Prozesses kostenlos.

                  Bezirkskammer Ludwigsburg
                  Kurstürstenstraße 4, 71636 Ludwigsburg
                  www.stuttgart.ihk.de

                  E-Mail: elen.burdukovski@stuttgart.de
                  E-Mail: heike.felbecker@stuttgart.ihk.de


                  NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit
                  Das Projekt "NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit" hat sich das Ziel gesetzt, die Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen mit Arbeitsmarktzugang durch individuelle Maßnahmen zu erhöhen und sie nachhaltig bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen sowie die Zugänge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt strukturell zu verbessern.

                  NIFA bietet sowohl Beratungs- und Unterstützungsangebote direkt für Flüchtlinge in der Projektregion als auch für Arbeitgebende, Multiplikatoren sowie bürgerschaftliche Engagierte an.

                  www.werkstatt-paritaet-bw.de/projekte/nifa-netzwerk-zur-integration-von-fluechtlingen-in-arbeit/
                   
                   
                  IQ Netzwerk Integration durch Qualifizierung
                  Eckpfeiler der praktischen Arbeit in dem bundesweit agierenden Förderprogramms IQ sind die Entwicklung und Umsetzung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für geflüchtete Menschen. Zugleich wird strukturverändernd gearbeitet: Das Förderprogramm zielt mit dem Angebot interkultureller Trainings für Jobcenter, Arbeitsagenturen und kleine und mittlere Betriebe auf die Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Verwaltung und Wirtschaft. www.netzwerk-iq.de

                  Arbeit und Ausbildung: Abschlüsse & Bildungsberatung

                  Geflüchtete verfügen selten über schriftliche Dokumente zu ihren Abschlüssen. Die AWO Stuttgart berät hinsichtlich der beruflichen Anerkennung und der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

                  Zielgruppen:
                  • Personen, die ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen möchten und im Regierungsbezirk Stuttgart leben.
                  • Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt und eine Teilanerkennung bekommen haben.
                  • Migrationsberatungsdienste, Flüchtlingssozialdienste, Arbeitsagenturen und Jobcenter aus dem Regierungsbezirk Stuttgart.
                  Inhalte:
                  • Muss oder kann ich meinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
                  • Welche Arbeitsmöglichkeiten und Rechte habe ich (auch ohne Anerkennung)?
                  • Wer ist zuständig und was brauche ich für das Anerkennungsverfahren?
                  • Was kann ich tun, wenn mein Beruf nicht oder nur teilweise anerkannt wird?
                  • Welche Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung gibt es und wie viel kosten sie?
                  • Wo bekomme ich weitere Beratung und Unterstützung?
                   Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e.V.
                  Olgastr. 63, 70182 Stuttgart
                  www.awo-stuttgart.de
                  www.anerkennung-in-deutschland.de
                   

                  Anerkennungsberatung:
                  Telefon: 0+49 (=)711-21061-17
                  E-Mail: anerkennung@awo-stuttgart.de

                  Qualifizierungsberatung:
                  Telefon: +49 (0)711-21061-21
                  E-Mail: qualifizierung@awo-stuttgart.de
                   



                  Bildungsberatung Hochschule

                  Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule bietet Informationen und Förderung für junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen wollen.

                  Anprechpartnerinnen:
                  Irene Schäfer-Fischer
                  Telefon: +49 (0)711-24893119
                  E-Mail: i.schäfer-vischer@invia-drs.de
                  Anette Walter-Sauter
                  Telefon: +49 (0)711-2106119
                  E-Mail: annette.walter-sauter@awo-stuttgart.de

                  JobKraftwerk: Digitale Plattform zum Integrationsmanagement

                  Die Landeshauptstadt Stuttgart hat als erste deutsche Großstadt eine moderne Online-Plattform eingeführt, die die Integration von Geflüchteten erleichtern soll. Die Plattform trägt den Namen "JobKraftwerk - Integrationsmanagement".

                  Geflüchtete können über die Online-Plattform auf viele Themen direkt zugreifen, die ihren Integrationsprozess maßgeblich beeinflussen: von Arbeit über Teilhabe und Gesundheit bis hin zum Wohnraum. So bietet das Programm beispielsweise die Möglichkeit, den beruflichen Lebenslauf von der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche zu übersetzen. Bei der Nutzung der Plattform können Bürgerschaftlich Engagierte eine wertvolle Unterstützung leisten.

                  Außerdem können die städtischen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager die vom Geflüchteten freigegebenen Daten für die Erstellung eines individuellen Integrationsplans nutzen. Dieser Plan kann dann mit Hilfe der Online-Plattform u.a. mit dem für die Betroffenen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter schnell und unkompliziert abgestimmt werden. Die Wohnungs- und Arbeitssuche wird dadurch erleichtert, weil die notwendigen Unterlagen in aktueller Form vorhanden sind.

                  Link zur Plattform für Stuttgart:

                  https://stuttgart.jobkraftwerk.com/

                  Weitere Informationen zur Plattform:

                  https://jobkraftwerk.com/

                  Gründung einer Initiative

                  Die Stuttgarter Freundeskreise für Flüchtlinge unterstützen die geflüchteten Menschen in ihrem Stadtteil auf vielfältige Weise. Ein solcher Freundeskreis kann von jeder engagierten Person gegründet werden. Die Freundeskreise können sich in ihrer Struktur unterscheiden, eben so, wie sie zu den Menschen passt, die sich hier zusammengefunden haben.

                  Bestimmte Grundstrukturen haben sich aber in der Praxis bewährt: Tipps für die Gründung einer Initiative/ eines Freundeskreises (PDF)


                  Tipps zur Datenschutzverordnung

                  Am 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Wir möchten über die wichtigsten Änderungen informieren, die auch Freundeskreise betreffen.

                  Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) betrifft jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Zusammenschlüsse wie Freundeskreise, die keine eingetragene Rechtsform besitzen, werden in dieser nicht explizit erwähnt. Dennoch möchten wir auf folgende Punkte der DS-GVO hinweisen und empfehlen sich an dem Datenschutz für Vereine nach der DS-GVO zu orientieren.

                  Datenschutzerklärung auf den freundeskreiseigenen Homepages:
                  Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärungen auf den Homepages DS-GVO konform sind. Hilfreiche Tools stellen hierbei zahlreiche Datenschutz-Generatoren dar, die im Internet zu finden sind.

                  Einwilligungserklärung:
                  Es ist sicherzustellen, dass für alle persönlichen Daten, die verwendet werden, eine Einwilligungserklärung vorliegt.
                  Es wird empfohlen die Einwilligungserklärungen aufzubewahren. Ein einheitliches Muster zur Einwilligungserklärung gibt es nicht. Wir empfehlen sich an Beispielen von Unternehmen und Mustern im Internet zu orientieren.

                  Sicherung der Persönlichen Daten:
                  Es ist wichtig, dass die Sicherheit der persönlichen Daten sichergestellt werden und vor einem Zugriff Dritter geschützt sind.

                  Allgemeine Information zur DS-GVO findet man auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
                  www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/der-landesbeauftragte-fuer-den-datenschutz-und-die-informationsfreiheit-baden-wuerttemberg/

                  Detaillierte Informationen für Datenschutz im Verein nach der DS-GVO hier:
                  www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf

                  Einen hilfreichen Fragekatalog hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erstellt:
                  www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

                  Information zur privaten Haftpflichtversicherung für Geflüchtete

                  Im Zusammenhang der bürgerschaftlichen Arbeit mit Geflüchteten kommt es immer wieder zu Fragen in Bezug auf den Haftpflicht-Versicherungsschutz.
                  Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist für jede in Deutschland lebende Person wichtig. Kommt es zu einem Schadensfall mit Haftungspflicht, kann der/die Verursacher/-in mit dem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden.
                  Geflüchtete müssen sich und ihre Familienmitglieder eigenständig versichern und die Kosten für den privaten Haftpflichtversicherungsschutz selbst tragen.
                  Es besteht kein Versicherungsschutz und keine Kostenübernahme im Rahmen rechtlicher Grundlagen und sozialer Leistungen.

                  Bitte informieren Sie daher die Geflüchteten, die Sie begleiten und betreuen, über die möglichen Folgen einer Haftungspflicht und die Notwendigkeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

                  Weitere Informationen finden Sie hier: Info Haftpflicht für Geflüchtete (PDF)

                  Betreuung in den Unterkünften

                  Freie Träger sorgen als Flüchtlingsbetreuungsverbände für die soziale Betreuung der Geflüchteten. Ebenso sind sie in den meisten Unterkünften für die pädagogische Heimleitung zuständig.

                  In einigen Unterkünften werden die soziale Betreuung und die pädagogische Heimleitung von unterschiedlichen Trägern bzw. Personen ausgeführt.

                  In anderen Unterkünften werden jedoch beide Aufgaben von einem Träger übernommen und es kann sein, dass eine Person bzw. ein Team gemeinsam für die soziale Betreuung und die pädagogische Hausleitung zuständig ist.

                  Zu den Aufgaben der sozialen Betreuung zählt die Beratung und Unterstützung geflüchtete Personen bei:

                  • Allgemeine Lebenslagen (u.a. Beratung in Rechtsfragen)
                  • Qualifikation und Arbeit
                  • Bildung und Freizeit
                  • Wohnen
                  • Sozialverhalten

                  Des Weiteren gehören die Kooperationen mit Behörden, Trägern etc., aber auch die Öffentlichkeitsarbeit, zu den Aufgaben der sozialen Betreuung.

                   

                  Die Aufgaben der pädagogischen Hausleitung umfassen:

                  • Belegung des Wohnraums für Flüchtlinge
                  • Verkehrssicherheit gewährleisten innerhalb und außerhalb der Unterkunft
                  • Technische Anlagen
                  • Reparaturen und Instandhaltung
                  • Ausstattung und Ersatzbeschaffungen
                  • Überwachung der Hausordnung und die Sicherstellung deren Einhaltung
                  • Überwachung und Koordination der Abfallentsorgung
                  • Veranlassung von Sperrmüllabfuhr
                  • Durchführung von Hausversammlungen bei Bedarf


                  Folgende freie Träger führen die soziale Betreuung und die pädagogische Heimleitung in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften durch:
                  • Arbeiterwohlfahrt Stuttgart
                  • Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt
                  • Caritasverband für Stuttgart
                  • Deutsches Rotes Kreuz Stuttgart
                  • Evangelische Gesellschaft Stuttgart
                  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs
                  • Malteser Stuttgart
                  Die besonderen Belange von Familien mit Schulkindern, von kranken, behinderten, traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen werden beim "Stuttgarter Modell" berücksichtigt.

                  Im Überblick: Stationen der Flüchtlinge von der Ankunft bis zur Integration

                  • Übersicht über die einzelnen Phasen, die die Flüchtlinge nach der Ankunft hier in Stuttgart durchlaufen müssen. (PDF).
                     
                  • Übersicht über die zuständigen Behörden und die dafür benötigten Dokumente (PDF)
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