Praxiswissen
Arztbesuche
Falls Sie geflüchtete Menschen zu Arztbesuchen oder ins Krankenhaus begleiten, können folgende Hilfsmittel nützlich sein:
- Mehrsprachiges "Gesundheitsheft" für Geflüchtete - vor allem geeignet bei Arztbesuchen: Das tip doc Gesundheitsheft (PDF)
- Kostenlose Downloads von Anamnesebögen und Therapieplänen in mehr als 20 Sprachen finden Sie beim Verein "Bild und Sprache e.V" : www.medi-bild.de
- Auf der Internetnetseite der kassenärtzlichen Vereinigung Baden-Württemberg können Sie nach Ärzten mit Fremdsprachkenntnissen suchen
Trauma
Bei ihrer Arbeit begegnen Ehrenamtliche oftmals traumatisierten Menschen. Traumatische Erlebnisse aus der Heimat oder auf der Flucht können vielfältige Auswirkungen in der Gegenwart haben und sich auch im Verhalten gegenüber Ehrenamtlichen äußern. Manchmal berichten Geflüchtete von ihren existentiellen Ängsten und ihren Erfahrungen, dies kann auch bei ehrenamtlichen Begleiter*innen zu Belastung, Sorgen und Betroffenheit führen.
Was Engagierte im Zusammenhang mit Traumatisierung beachten sollen, hat die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer in ihrem Ratgeber für Flüchtlingshelfer zusammengefasst.
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
Allgemeine Informationen über die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen (PDF)
Nach der Anerkennung als Asylberechtigte/r ist ein Integrationskurs in Deutschland verpflichtend. Es gibt
Integrationskurse des Bundes und der Landeshauptstadt Stuttgart.
In der Landeshauptstadt werden zahlreiche Kurse angeboten: (Frauen-) Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Orientierungskurse, "Mama spricht Deutsch"- Kurse, Deutschkurse in Stadtbezirken mit Kinderbetreuung und Berufsbezogene Deutschkurse.
Die städtische Clearingstelle sprachliche Integration berät, welcher Kurs der Richtige ist.
Wenn Sie darüber hinaus Geflüchtete beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützen möchten, dann wenden Sie sich an einen der Stuttgarter Freundeskreise. Die meisten bieten in den Unterkünften Sprachkurse, Alphabetisierungskurse, Sprachtandems oder Sprachpatenschaften an. Vorrausetzungen sind Spaß an der Begegnung, am Lehren und Lernen, Kreativität, ausreichende Sprachkenntnisse und Geduld.
Lehrmaterial
Es gibt zahlreiches Lehrmaterial, um Deutsch-Grundkenntnisse zu vermitteln. Welches Material für Sie geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Vorkenntnissen und Kompetenzen ab. Bei der städtischen Koordinatorin der Stuttgarter Flüchtlingsfreundeskreise, der Abteilung Integration und der Stadtbibliothek Stuttgart stehen Sammlungen mit Lehrwerken für Sie bereit, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können. Alle wichtigen Angebote und Informationen für Geflüchtete finden sie hier: Angebote der Stadtbiblitothek für Geflüchtete (PDF)
Auch der Ausbildungscampus bietet einen Lernort und mit der Sprachbibliothek eine Vielzahl an Lehr- und Lernmaterialien für die Sprachvermittlung. Darüber hinaus gibt es Kurse und Wörterbücher im Internet.
www.welcome.stuttgart.de/deutschlernen
Der deutsche Volkshochschul-Verband stellt ein kostenloses online-Lernportal unter www.ich-will-deutsch-lernen.de sowie eine kostenlose Sprachlern App zur Verfügung.
Weitere hilfreiche Tipps hat die Deutsche Welle: In verschiedenen kurzen Videobeiträgen werden hier anschaulich wichtige Tipps für den Deutschunterricht erklärt (auch auf Englisch und Arabisch): www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutsch-unterrichten/s-32877
Für die Anschaffung von Schulmaterialien (Schulranzen, Schreibmaterialien oder Sportbekleidung) kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden. Das gilt auch für das gemeinsame Mittagessen in der Schule.
Während das Asylverfahren noch läuft, kann der finanzielle Zuschuss bei der Abteilung Freiwillige Leistungen (Leistungen für Bildung und Teilhabe) des Sozialamts beantragt werden.
Informationen und Checkliste zur Anmeldung in Vorbereitungsklassen (PDF)
Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlingskinder in der Schule (PDF) (Broschüre des Ministeriums Ba-Wü für Kultus, Jugend und Sport)
Umfassende Informationen zum deutschen Schulsystem und zum Schulbesuch in Stuttgart finden Sie hier.
Diese Informationen gibt es in verschiedenen Sprachen hier.
Viele bürgerschaftlich Engagierte unterstützen geflüchtete Menschen bei der Suche nach Arbeit. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung ist die zentrale Herausforderung und gleichzeitig der Schlüssel zur Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft sowie der Grundstein für ein selbstständiges Leben. Doch die aufenthalts- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr komplex.
Grundsätzlich gilt:
- Wenn eine Person schon als geflüchtete Person anerkannt ist, darf jede Arbeit aufgenommen werden.
- Wenn das Asylverfahren noch läuft, sind diese Personen Asylbewerber*innen. Dann dürfen sie eine Arbeit erst beginnen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt hat. Das gilt auch, wenn Sie eine Duldung besitzen. Asylbewerber*innen und Geduldete dürfen erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten arbeiten.
Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen? (PDF)
Weitere Informationen:
Zugang zum Arbeitsmarkt: Menschen mit Flüchtlingshintergrund (Bundesagentur für Arbeit) (PDF)
Praktikum/Hospitation: Menschen mit Flüchtlingshintergrund (GGUA Flüchtlingshilfe e.V.) (PDF)
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die geflüchtete Menschen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung unterstützen. Folgende Stellen in Stuttgart sollten Sie kennen, wenn Sie Geflüchtete bei der Arbeitssuche begleiten wollen:
Agentur für Arbeit Stuttgart
Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Agentur für Arbeit Stuttgart
Postanschrift
Agentur für Arbeit Stuttgart, 70145 Stuttgart
Zentrales E-Mail Postfach für Anfragen der Bürgerschaftlich Engagierten (selbstverständlich auch für die Hauptamtlichen in der Flüchtlingsarbeit): stuttgart.asyl@arbeitsamt.de
Jobcenter Stuttgart - Abteilung für Migration und Teilhabe
Ansprechpartnerin für Anfragen der Bürgerschaftlich Engagierten:
Damaris Pfau
Rosensteinstr. 24, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 216-94025
E-Mail: damaris.pfau@stuttgart.de
Übersicht der Zuständigkeiten für Beratung und Vermittlung von Menschen mit Flüchtlingshintergrund (Quelle: Bundesministerium für Arbeit) (PDF)
Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
www.hwk-stuttgart.de
Ansprechpartnerinnen für Flüchtlinge, Ehrenamtliche, Betriebe und Netzwerkpartner:
Michaela Geya
Coaching für Flüchtlinge
Telefon: 0711-1657 351
E-Mail: michaela.geya@hwk-stuttgart.de
Julia Mihajlovski
Integration durch Ausbildung - Perspektive für Flüchtlinge
Telefon: 0711-1657 287
E-Mail: julia.mihajlovski@hwk-stuttgart.de
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
www.stuttgart.ihk24.de
Leitfaden für Unternehmen: Flüchtlinge für Ausbildung und Beschäftigung gewinnen (IHK Region Stuttgart) (PDF)
KAUSA Servicestelle Region Stuttgart
(Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration)
Ansprechpartner: Muhammet Karatas
Telefon: 0711 - 20 05 12 50 oder 0711 - 20 05 60 12 50
E-Mail: muhammet.karatas@stuttgart.ihk.de
www.stuttgart.ihk.de/kausa
IHK Projekt: Integration durch Ausbildung: Perspektive für Flüchtlinge
Ziel des Projekts ist es, junge Geflüchtete mit Bleibeperspektive und geringem Förderbedarf in eine Ausbildung oder ein Praktikum zu vermitteln. Dies ermöglicht einerseits eine gezielte Förderung und trägt andererseits zur Fachkräftesicherung bei den Unternehmen bei. Somit entsteht ein Mehrwert für beide Seiten. Die IHK Region Stuttgart berät Unternehmen sowie Geflüchtete während des gesamten Prozesses kostenlos.
Bezirkskammer Ludwigsburg
Kurstürstenstraße 4, 71636 Ludwigsburg
www.stuttgart.ihk.de
E-Mail: elen.burdukovski@stuttgart.de
E-Mail: heike.felbecker@stuttgart.ihk.de
NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit
Das Projekt "NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit" hat sich das Ziel gesetzt, die Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen mit Arbeitsmarktzugang durch individuelle Maßnahmen zu erhöhen und sie nachhaltig bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen sowie die Zugänge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt strukturell zu verbessern.
NIFA bietet sowohl Beratungs- und Unterstützungsangebote direkt für Flüchtlinge in der Projektregion als auch für Arbeitgebende, Multiplikatoren sowie bürgerschaftliche Engagierte an.
Geflüchtete verfügen selten über schriftliche Dokumente zu ihren Abschlüssen. Die AWO Stuttgart berät hinsichtlich der beruflichen Anerkennung und der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Zielgruppen:- Personen, die ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen möchten und im Regierungsbezirk Stuttgart leben.
- Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt und eine Teilanerkennung bekommen haben.
- Migrationsberatungsdienste, Flüchtlingssozialdienste, Arbeitsagenturen und Jobcenter aus dem Regierungsbezirk Stuttgart.
- Muss oder kann ich meinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
- Welche Arbeitsmöglichkeiten und Rechte habe ich (auch ohne Anerkennung)?
- Wer ist zuständig und was brauche ich für das Anerkennungsverfahren?
- Was kann ich tun, wenn mein Beruf nicht oder nur teilweise anerkannt wird?
- Welche Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung gibt es und wie viel kosten sie?
- Wo bekomme ich weitere Beratung und Unterstützung?
Olgastr. 63, 70182 Stuttgart
www.awo-stuttgart.de
www.anerkennung-in-deutschland.de
Anerkennungsberatung:
Telefon: 0+49 (=)711-21061-17
E-Mail: anerkennung@awo-stuttgart.de
Qualifizierungsberatung:
Telefon: +49 (0)711-21061-21
E-Mail: qualifizierung@awo-stuttgart.de
Bildungsberatung Hochschule
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule bietet Informationen und Förderung für junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen wollen.
Anprechpartnerinnen:
Irene Schäfer-Fischer
Telefon: +49 (0)711-24893119
E-Mail: i.schäfer-vischer@invia-drs.de
Anette Walter-Sauter
Telefon: +49 (0)711-2106119
E-Mail: annette.walter-sauter@awo-stuttgart.de
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat als erste deutsche Großstadt eine moderne Online-Plattform eingeführt, die die Integration von Geflüchteten erleichtern soll. Die Plattform trägt den Namen "JobKraftwerk - Integrationsmanagement".
Geflüchtete können über die Online-Plattform auf viele Themen direkt zugreifen, die ihren Integrationsprozess maßgeblich beeinflussen: von Arbeit über Teilhabe und Gesundheit bis hin zum Wohnraum. So bietet das Programm beispielsweise die Möglichkeit, den beruflichen Lebenslauf von der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche zu übersetzen. Bei der Nutzung der Plattform können Bürgerschaftlich Engagierte eine wertvolle Unterstützung leisten.
Außerdem können die städtischen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager die vom Geflüchteten freigegebenen Daten für die Erstellung eines individuellen Integrationsplans nutzen. Dieser Plan kann dann mit Hilfe der Online-Plattform u.a. mit dem für die Betroffenen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter schnell und unkompliziert abgestimmt werden. Die Wohnungs- und Arbeitssuche wird dadurch erleichtert, weil die notwendigen Unterlagen in aktueller Form vorhanden sind.
Link zur Plattform für Stuttgart:
https://stuttgart.jobkraftwerk.com/
Weitere Informationen zur Plattform:
Bestimmte Grundstrukturen haben sich aber in der Praxis bewährt: Tipps für die Gründung einer Initiative/ eines Freundeskreises (PDF)
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) betrifft jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Zusammenschlüsse wie Freundeskreise, die keine eingetragene Rechtsform besitzen, werden in dieser nicht explizit erwähnt. Dennoch möchten wir auf folgende Punkte der DS-GVO hinweisen und empfehlen sich an dem Datenschutz für Vereine nach der DS-GVO zu orientieren.
Datenschutzerklärung auf den freundeskreiseigenen Homepages:
Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärungen auf den Homepages DS-GVO konform sind. Hilfreiche Tools stellen hierbei zahlreiche Datenschutz-Generatoren dar, die im Internet zu finden sind.
Einwilligungserklärung:
Es ist sicherzustellen, dass für alle persönlichen Daten, die verwendet werden, eine Einwilligungserklärung vorliegt.
Es wird empfohlen die Einwilligungserklärungen aufzubewahren. Ein einheitliches Muster zur Einwilligungserklärung gibt es nicht. Wir empfehlen sich an Beispielen von Unternehmen und Mustern im Internet zu orientieren.
Sicherung der Persönlichen Daten:
Es ist wichtig, dass die Sicherheit der persönlichen Daten sichergestellt werden und vor einem Zugriff Dritter geschützt sind.
Allgemeine Information zur DS-GVO findet man auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/der-landesbeauftragte-fuer-den-datenschutz-und-die-informationsfreiheit-baden-wuerttemberg/
Detaillierte Informationen für Datenschutz im Verein nach der DS-GVO hier:
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf
Einen hilfreichen Fragekatalog hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erstellt:
www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist für jede in Deutschland lebende Person wichtig. Kommt es zu einem Schadensfall mit Haftungspflicht, kann der/die Verursacher/-in mit dem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden.
Geflüchtete müssen sich und ihre Familienmitglieder eigenständig versichern und die Kosten für den privaten Haftpflichtversicherungsschutz selbst tragen.
Es besteht kein Versicherungsschutz und keine Kostenübernahme im Rahmen rechtlicher Grundlagen und sozialer Leistungen.
Bitte informieren Sie daher die Geflüchteten, die Sie begleiten und betreuen, über die möglichen Folgen einer Haftungspflicht und die Notwendigkeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Info Haftpflicht für Geflüchtete (PDF)
In einigen Unterkünften werden die soziale Betreuung und die pädagogische Heimleitung von unterschiedlichen Trägern bzw. Personen ausgeführt.
In anderen Unterkünften werden jedoch beide Aufgaben von einem Träger übernommen und es kann sein, dass eine Person bzw. ein Team gemeinsam für die soziale Betreuung und die pädagogische Hausleitung zuständig ist.
Zu den Aufgaben der sozialen Betreuung zählt die Beratung und Unterstützung geflüchtete Personen bei:
- Allgemeine Lebenslagen (u.a. Beratung in Rechtsfragen)
- Qualifikation und Arbeit
- Bildung und Freizeit
- Wohnen
- Sozialverhalten
Des Weiteren gehören die Kooperationen mit Behörden, Trägern etc., aber auch die Öffentlichkeitsarbeit, zu den Aufgaben der sozialen Betreuung.
Die Aufgaben der pädagogischen Hausleitung umfassen:
- Belegung des Wohnraums für Flüchtlinge
- Verkehrssicherheit gewährleisten innerhalb und außerhalb der Unterkunft
- Technische Anlagen
- Reparaturen und Instandhaltung
- Ausstattung und Ersatzbeschaffungen
- Überwachung der Hausordnung und die Sicherstellung deren Einhaltung
- Überwachung und Koordination der Abfallentsorgung
- Veranlassung von Sperrmüllabfuhr
- Durchführung von Hausversammlungen bei Bedarf
Folgende freie Träger führen die soziale Betreuung und die pädagogische Heimleitung in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften durch:
Die besonderen Belange von Familien mit Schulkindern, von kranken, behinderten, traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen werden beim "Stuttgarter Modell" berücksichtigt.