Arrival in Stuttgart / Ankunft in Stuttgart
In der ersten Phase Ihres Asylverfahrens sind Sie in einer öffentlichen Unterkunft, einer sogenannten Landeserstaufnahme (kurz LEA) angekommen. Sie haben eventuell schon einen Asylantrag gestellt. Die wichtigste Behörde ist in dieser Phase das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es wird mit BAMF abgekürzt. Adressen und Beratungsstellen.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland haben Sie gegenüber deutschen Behörden Ihren Wunsch nach Asyl in Deutschland vorgetragen.
In Ihrer ersten öffentlichen Unterkunft LEA oder BEA haben Sie eine Zeit lang gewohnt. Möglicherweise haben Sie schon hier einen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Außerdem wurden Sie dort registriert, über Ihren Reiseweg befragt und ärztlich untersucht. Sie haben eine Aufenthaltsgestattung erhalten. Dieses Dokument ist kein Visum oder Aufenthaltstitel, berechtigtt Sie aber dazu, in Deutschland zu leben bis Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Da Sie jederzeit von der Polizei kontrolliert werden können, müssen Sie die Aufenthaltsgestattung oder eine Kopie davon immer bei sich tragen.
Damit eine gerechte Verteilung möglich ist, entscheidet das Computer-System "EASY" darüber, in welche deutsche Stadt Sie kommen. In Ihrem Fall hat "EASY" die Stadt Stuttgart ermittelt. Sie erhalten eine Zuweisungsentscheidung vom Regierungspräsidium. Diese müssen Sie umbedingt aufbewahren.
Was habe Ich nach Stuttgart mitgebracht?
Was habe Ich nach Stuttgart mitgebracht?
- Aufenthaltsgestattung
- Zuweisungsentscheidung
- Gesundheitszeugnis
- Persönliche Unterlagen