Arrival in Stuttgart / Ankunft in Stuttgart
During the first stage of the asylum process, you will arrive at public accommodation,
a so-called 'Landeserstaufnahme' (state refugee processing centre) (LEA).
You may have already applied for asylum. The most important authority during this
stage is the Federal Office for Migration and Refugees. This authority's name is abbreviated to BAMF.
Addresses and advice.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland haben Sie gegenüber deutschen Behörden Ihren Wunsch nach Asyl in Deutschland vorgetragen.
In Ihrer ersten öffentlichen Unterkunft LEA oder BEA haben Sie eine Zeit lang gewohnt. Möglicherweise haben Sie schon hier einen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Außerdem wurden Sie dort registriert, über Ihren Reiseweg befragt und ärztlich untersucht. Sie haben einen Ankunftsnachweis oder eine BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) erhalten. Diese Dokumente sind kein Visum oder Aufenthaltstitel, berechtigten Sie aber dazu, in Deutschland zu leben bis Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Da Sie jederzeit von der Polizei kontrolliert werden können, müssen Sie den Ankunftsnachweis oder die BüMA oder eine Kopie davon immer bei sich tragen.
Damit eine gerechte Verteilung möglich ist, entscheidet das Computer-System "EASY" darüber, in welche deutsche Stadt Sie kommen. In Ihrem Fall hat "EASY" die Stadt Stuttgart ermittelt. Sie erhalten eine Zuweisungsentscheidung vom Regierungspräsidium. Diese müssen Sie umbedingt aufbewahren.
Was habe Ich nach Stuttgart mitgebracht?
Was habe Ich nach Stuttgart mitgebracht?
- Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
- Zuweisungsentscheidung
- Gesundheitszeugnis
- Persönliche Unterlagen