Hearing Procedure / Anhörungsverfahren
In der vierten Phase Ihres Asylverfahrens geht es um das Anhörungsverfahren. Die wichtigste Behörde in dieser Phase ist erneut das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
In der fünften Phase Ihres Asylverfahrens geht es um den Asylentscheid. Die wichtigste Behörde in dieser Phase ist weiterhin das BAMF. Adressen von Behörden und Beratungsstellen.
In der fünften Phase Ihres Asylverfahrens geht es um den Asylentscheid. Die wichtigste Behörde in dieser Phase ist weiterhin das BAMF. Adressen von Behörden und Beratungsstellen.
Das Anhörungsverfahren ist der Termin, bei dem Sie von Ihrer Flucht erzählen.
Sie berichten den Mitarbeiter*innen des BAMF, wieso Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und nach Deutschland gekommen sind und was Ihnen bei einer Rückkehr droht. Danach entscheiden die Mitarbeiter*innen des BAMF über Ihren Asylantrag.
Sie berichten den Mitarbeiter*innen des BAMF, wieso Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und nach Deutschland gekommen sind und was Ihnen bei einer Rückkehr droht. Danach entscheiden die Mitarbeiter*innen des BAMF über Ihren Asylantrag.
Das Anhörungsverfahren ist der wichtigste Termin in Ihrem Asylverfahren. Sie sollten sich deshalb gut darauf vorbereiten und sich bereits vorher überlegen, was Sie genau erzählen werden. Sie müssen unbedingt ehrlich sein. Sie können im Nachhinein nichts ergänzen oder zurücknehmen. Eine Flüchtlingsberatung kann Ihnen dabei helfen, sich vorzubereiten und in schwierigen Fällen mit Ihnen gemeinsam Jahreszahlen notieren und Beweise sammeln, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Es gibt verschiedene Beratungsstellen in Stuttgart.
Beratung: Was muss ich zur Flüchtlingsberatung mitbringen?
Es gibt verschiedene Beratungsstellen in Stuttgart.
Beratung: Was muss ich zur Flüchtlingsberatung mitbringen?
- Aufenthaltsgestattung
- Herkunftsnachweise
- Zeugnisse, Urkunden
- Beweise
- Es ist wichtig, dass Sie pünktlich bei Ihren Terminen erscheinen.
- Wenn Sie einen Termin haben und es nicht rechtzeitig dorthin schaffen, müssen Sie auf jeden Fall vorher anrufen und den Termin verschieben.
- Wenn Sie zu Ihrem Interwiev nicht erscheinen, kann Ihr Asylantrag direkt abgelehnt werden.
- Nehmen Sie kein Mobiltelefon mit in die Anhörung.
- Wenn Sie gerne eine vertraute Person mit in die Anhörung nehmen möchten, können Sie das tun. Sie müssen diese gleich nach dem Bekanntwerdendes Termins beim BAMF anmelden. Bitten Sie dafür Ihre Heimleiterin/ Ihren Heimleiter, eine Sozialarbeiterin/ einen Sozialarbeiter oder Ehrenamtliche um Hilfe.
Ihre Anhörung findet in einer Außenstelle des BAMF statt. Sie gehen dafür in die für Ihre Unterkunft zuständige Erstaufnahmestelle.
Während der Anhörung ist es wichtig, dass Sie die Fragen genau verstanden haben, bevor Sie antworten. Sie können so oft nachfragen, wie Sie möchten. Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Dolmetscherin/ der Dolmetscher die Aufgabe nicht gut erfüllt, verlangen Sie sofort einen anderen. Bestehen Sie darauf, dass dies im Protokoll vermerkt wird. Das Protokoll ist die wörtliche Mitschrift der ganzen Anhörung. Als Frau können Sie auch darauf bestehen, dass Ihr Dolmetscher weiblich ist. Als Erstes werden Ihnen viele detaillierte Frage zu Ihrem Reiseweg gestellt. Wenn Sie Fahr- oder Flugscheine, Fotografien oder andere Dokumente als Beweise für Ihren Fluchtweg haben, zeigen Sie diese vor. Sie dienen Ihnen als Herkunftsnachweis.
Versuchen Sie sehr ausführlich zu antworten und auch unangenehme Details zu schildern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Fluchtgeschichte in zeitlich richtiger Abfolge erzählen. Lassen Sie sich niemals unter Zeitdruck setzen, sondern erzählen Sie alles so genau wie möglich.
Während der Anhörung ist es wichtig, dass Sie die Fragen genau verstanden haben, bevor Sie antworten. Sie können so oft nachfragen, wie Sie möchten. Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Dolmetscherin/ der Dolmetscher die Aufgabe nicht gut erfüllt, verlangen Sie sofort einen anderen. Bestehen Sie darauf, dass dies im Protokoll vermerkt wird. Das Protokoll ist die wörtliche Mitschrift der ganzen Anhörung. Als Frau können Sie auch darauf bestehen, dass Ihr Dolmetscher weiblich ist. Als Erstes werden Ihnen viele detaillierte Frage zu Ihrem Reiseweg gestellt. Wenn Sie Fahr- oder Flugscheine, Fotografien oder andere Dokumente als Beweise für Ihren Fluchtweg haben, zeigen Sie diese vor. Sie dienen Ihnen als Herkunftsnachweis.
Versuchen Sie sehr ausführlich zu antworten und auch unangenehme Details zu schildern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Fluchtgeschichte in zeitlich richtiger Abfolge erzählen. Lassen Sie sich niemals unter Zeitdruck setzen, sondern erzählen Sie alles so genau wie möglich.
Am Ende der Anhörung wird Ihnen das Protokoll vorgelesen.
Wenn Sie noch etwas ergänzen möchten, machen Sie das sofort und unterschreiben Sie nicht, bevor Sie den Text in Ruhe gelesen und auf Fehler korrigiert haben.
Die Dolmetscherin/ der Dolmetscher soll das Dokument wörtlich rückübersetzen. Haken Sie bei Unstimmigkeiten nach, stellen Sie klar, was Sie sagen wollen. Später gibt es keine Möglichkeit mehr dazu.
Wenn Sie alles aufmerksam durchgegangen sind, unterschreiben Sie das Protokoll. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie des Protokolls geben und bewahren Sie diese auf.
Anhörungsverfahren: Was muss ich zur BAMF Außenstelle mitbringen?
Wenn Sie noch etwas ergänzen möchten, machen Sie das sofort und unterschreiben Sie nicht, bevor Sie den Text in Ruhe gelesen und auf Fehler korrigiert haben.
Die Dolmetscherin/ der Dolmetscher soll das Dokument wörtlich rückübersetzen. Haken Sie bei Unstimmigkeiten nach, stellen Sie klar, was Sie sagen wollen. Später gibt es keine Möglichkeit mehr dazu.
Wenn Sie alles aufmerksam durchgegangen sind, unterschreiben Sie das Protokoll. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie des Protokolls geben und bewahren Sie diese auf.
Anhörungsverfahren: Was muss ich zur BAMF Außenstelle mitbringen?
- Aufenthaltsgestattung
- Herkunftsnachweise
- Zeugnisse, Urkunden
- Beweise
Nachdem Sie Ihre Fluchtgeschichte erzählt haben, prüft das BAMF Ihren Asylantrag. Dieser Vorgang kann einige Zeit dauern. Sie müssen deshalb Geduld haben.
Da Ihnen die Entscheidung schriflich mitgeteilt wird, ist es wichtig, dass Sie jeden Tag in Ihrer Unterkunft nach der Post schauen. Falls Sie in eine andere Unterkunft, müssen Sie Ihre neue Adresse umgehend beim BAMF melden.
Wenn Sie den Bescheid erhalten, bewahren Sie ihn zusammen mit dem Briefumschlag auf und heften ihn in Ihrem Order ab. Den Briefumschlag müssen Sie aufbewahren, da er als Beweis dient, wann der Brief zu Ihnen kam.
Da Ihnen die Entscheidung schriflich mitgeteilt wird, ist es wichtig, dass Sie jeden Tag in Ihrer Unterkunft nach der Post schauen. Falls Sie in eine andere Unterkunft, müssen Sie Ihre neue Adresse umgehend beim BAMF melden.
Wenn Sie den Bescheid erhalten, bewahren Sie ihn zusammen mit dem Briefumschlag auf und heften ihn in Ihrem Order ab. Den Briefumschlag müssen Sie aufbewahren, da er als Beweis dient, wann der Brief zu Ihnen kam.
Vorab wünschen wir Ihnen, dass Ihr Asylverfahren positiv ausgeht.
Es gibt in Deutschland 3 verschiedene Möglichkeiten Flüchtlingsschutz und ein Bleiberecht zu bekommen.
Es gibt Asylberechtigte nach §16a des deutschen Grundgesetzes. Diesen Status erhalten nur sehr wenige Flüchtlinge.
Die meisten Flüchtlinge erhalten Schutz
nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Diesen Status bekommen Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland aufgrund Ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
Nach einer Anerkennung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Innerhalb von 3 Monaten nach der Anerkennung können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Sie haben eine Arbeitserlaubnis und erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter.
Wenn "der subsidiäre Schutzstatus anerkannt wird", bedeutet das, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst auf 1 Jahr begrenzt ist.
Subsidiären Schutz bekommen Sie beispielsweise, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland durch kriegerische Handlungen ernsthafter Schaden droht. Familiennachzug ist bei diesem Schutzstatus nur eingeschränkt möglich. Sie haben eine Arbeitserlaubnis und erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter.
Als anerkannter Flüchtling oder subisidiär Schutzberechtigter müssen Sie selbst bei der Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Nach Ihrer Antragstellung wird Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung zum Nachweis Ihres bereits erlaubten Aufenthalts ausgestellt, die im Anschluss durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt wird. Für die abschließende Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie einen Brief mit einem Termin bei der Ausländerbehörde. Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels.
Wenn die drei Schutzformen - Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz - nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Ein schutzsuchender Mensch darf nämlich nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht."
Es gibt in Deutschland 3 verschiedene Möglichkeiten Flüchtlingsschutz und ein Bleiberecht zu bekommen.
Es gibt Asylberechtigte nach §16a des deutschen Grundgesetzes. Diesen Status erhalten nur sehr wenige Flüchtlinge.
Die meisten Flüchtlinge erhalten Schutz
nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Diesen Status bekommen Sie, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland aufgrund Ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
Nach einer Anerkennung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Innerhalb von 3 Monaten nach der Anerkennung können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Sie haben eine Arbeitserlaubnis und erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter.
Wenn "der subsidiäre Schutzstatus anerkannt wird", bedeutet das, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst auf 1 Jahr begrenzt ist.
Subsidiären Schutz bekommen Sie beispielsweise, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland durch kriegerische Handlungen ernsthafter Schaden droht. Familiennachzug ist bei diesem Schutzstatus nur eingeschränkt möglich. Sie haben eine Arbeitserlaubnis und erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter.
Als anerkannter Flüchtling oder subisidiär Schutzberechtigter müssen Sie selbst bei der Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Nach Ihrer Antragstellung wird Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung zum Nachweis Ihres bereits erlaubten Aufenthalts ausgestellt, die im Anschluss durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt wird. Für die abschließende Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie einen Brief mit einem Termin bei der Ausländerbehörde. Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels.
Wenn die drei Schutzformen - Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz - nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Ein schutzsuchender Mensch darf nämlich nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht."
Als anerkannter Flüchtling dürfen Sie nun einen Reiseausweis für Flüchtlinge bei der Ausländerbehörde beantragen.
Dieser Reiseausweis berechtigt Sie zu internationalen Reisen und gilt als Passersatz.
Beachten Sie die Einreisebestimmungen/ Visabestimmungen des Ziellandes. In Ihr Heimatland dürfen Sie nicht reisen, sonst verlieren Sie Ihren Status.
Mit subsidiärem Schutz können Sie mit Ihrem Nationalpass international reisen.
Reiseausweis: Was muss ich zur Ausländerbehörde mitbringen?
Dieser Reiseausweis berechtigt Sie zu internationalen Reisen und gilt als Passersatz.
Beachten Sie die Einreisebestimmungen/ Visabestimmungen des Ziellandes. In Ihr Heimatland dürfen Sie nicht reisen, sonst verlieren Sie Ihren Status.
Mit subsidiärem Schutz können Sie mit Ihrem Nationalpass international reisen.
Reiseausweis: Was muss ich zur Ausländerbehörde mitbringen?
- Aufenthaltserlaubnis
Nach 5 Jahren in Deutschland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Diese ist unbefristet und berechtigt Sie zur Erwerbstätigkeit. Informieren Sie sich darüber am besten bei der Ausländerbehörde.
Diese ist unbefristet und berechtigt Sie zur Erwerbstätigkeit. Informieren Sie sich darüber am besten bei der Ausländerbehörde.
Es gibt leider auch viele Menschen, die kein Asyl in Deutschland
bekommen. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sind die Gründe für Sie bestimmt schwer zu verstehen. Oft sind Tatsachen der Grund, die schwer nachzuvollziehen, aber rechtlich begründet sind. Wenn im Brief des BAMF steht, dass "die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird" bedeutet das, dass Ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass Sie aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland kommen, oder über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.
Mit der Ablehnung erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis und Sie werden aufgefordert, innerhalb der festgesetzten Frist auszureisen.
Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht Ihnen die
Abschiebung.
Wird Ihr Asylantrag abgelehnt, informieren Sie sich auf jeden Fall bei einer Flüchtlingsberatung.
Es gibt in wenigen Fällen die Möglichkeit, einen Asyl-Folgeantrag zu stellen. Dafür müssen bestimmte Gründe, wie zum Beispiel Änderung der politischen Situation in Ihrem Herkunftsland, Änderung der Gesetzeslage in Deutschland oder neue Beweismittel für Ihre Verfolgung in Ihrem Land, vorliegen. Wenn Ihnen solche Gründe bekannt werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich beraten lassen, ob ein Folgeantrag für Sie erfolgreich sein könnte.
Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, das BAMF aber Gründe für einen Abschiebeschutz bejaht, besteht ein vorläufiges Bleiberecht.
bekommen. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sind die Gründe für Sie bestimmt schwer zu verstehen. Oft sind Tatsachen der Grund, die schwer nachzuvollziehen, aber rechtlich begründet sind. Wenn im Brief des BAMF steht, dass "die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird" bedeutet das, dass Ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass Sie aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland kommen, oder über einen sicheren Drittstaat eingereist sind.
Mit der Ablehnung erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis und Sie werden aufgefordert, innerhalb der festgesetzten Frist auszureisen.
Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht Ihnen die
Abschiebung.
Wird Ihr Asylantrag abgelehnt, informieren Sie sich auf jeden Fall bei einer Flüchtlingsberatung.
Es gibt in wenigen Fällen die Möglichkeit, einen Asyl-Folgeantrag zu stellen. Dafür müssen bestimmte Gründe, wie zum Beispiel Änderung der politischen Situation in Ihrem Herkunftsland, Änderung der Gesetzeslage in Deutschland oder neue Beweismittel für Ihre Verfolgung in Ihrem Land, vorliegen. Wenn Ihnen solche Gründe bekannt werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich beraten lassen, ob ein Folgeantrag für Sie erfolgreich sein könnte.
Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, das BAMF aber Gründe für einen Abschiebeschutz bejaht, besteht ein vorläufiges Bleiberecht.
Es gibt die sogenannte Rückkehrerberatung. Dort helfen die Mitarbeiter*innen Ihnen bei der Vorbereitung und Organisation für eine Ausreise oder Rückkehr. Sie prüfen außerdem, ob es in Ihrer Heimat Hilfsorganisationen gibt, die Ihnen bei Ihrer Rückkehr helfen.
Beratung: Was muss ich zur Rückkehrerberatung mitbringen?
Beratung: Was muss ich zur Rückkehrerberatung mitbringen?
- Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- Ablehnungsbescheid des BAMF
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Asylantrag zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie sich rechtlich beraten lassen. So können Sie herausfinden, ob es noch Möglichkeiten für Sie gibt, gegen die Ablehnung vorzugehen.
Beachten Sie die sehr kurzen Fristen!
Sie haben manchmal nur 1 Woche Zeit, Klage einzulegen. Holen Sie täglich Ihre Post und suchen Sie schnell Beratung auf, wenn Sie den Bescheid erhalten.
Sie können umgehend Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.
Der Einspruch vor einem deutschen Gericht verursacht Kosten. Das Geld hierfür müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, egal, ob der Ausgang positiv oder negativ ist. Sie sollten unbedingt deshalb vorher mit einer Sozialarbeiterin/ einem Sozialarbeiter oder einer Flüchtlingsberatung sprechen. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine Klage für Sie Sinn macht. Zudem kann er Ihnen einen Anwalt vermitteln. Die Anwaltskosten müssen selbst getragen werden.
Beratung: Was muss ich zur rechtlichen Beratung mitbringen?
Beachten Sie die sehr kurzen Fristen!
Sie haben manchmal nur 1 Woche Zeit, Klage einzulegen. Holen Sie täglich Ihre Post und suchen Sie schnell Beratung auf, wenn Sie den Bescheid erhalten.
Sie können umgehend Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.
Der Einspruch vor einem deutschen Gericht verursacht Kosten. Das Geld hierfür müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, egal, ob der Ausgang positiv oder negativ ist. Sie sollten unbedingt deshalb vorher mit einer Sozialarbeiterin/ einem Sozialarbeiter oder einer Flüchtlingsberatung sprechen. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine Klage für Sie Sinn macht. Zudem kann er Ihnen einen Anwalt vermitteln. Die Anwaltskosten müssen selbst getragen werden.
Beratung: Was muss ich zur rechtlichen Beratung mitbringen?
- Asylgestattung oder Duldung
- Ablehnungsbescheid des BAMF