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                  Your Application for Asylum / Ihr Asylantrag

                  The second stage of the asylum process involves your asylum application and your first steps in Stuttgart. The BAMF is again the most important authority during this stage of the process, but local authorities belonging to the city of Stuttgart are also involved, such as the Citizens Advice Bureau and the immigration authority, as well as the social benefits department and the Linguistic Integration Clearing House at the social security office. Addresses and advice.

                  In der zweiten Phase Ihres Asylverfahrens geht es um Ihren Asylantrag und um Ihre ersten Schritte in Stuttgart. Die wichtigste Behörde ist in dieser Phase weiterhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); aber auch Behörden der Landeshauptstadt Stuttgart, zum Beispiel das Bürgerbüro und die Ausländerbehörde sowie der Bürgerservice Soziale Leistungen und die Clearingstelle Sprachliche Integration des Sozialamts. Adressen von Behörden und Beratungsstellen.
                  Information in Arabic
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                  Einzug in die Gemeinschaftsunterkunft

                  In Stuttgart gibt es Gemeinschaftsunterkünfte in verschieden Teilen der Stadt. Nach Ihrer Ankunft werden Sie in eine dieser Unterkünfte gebracht. Dort zeigt Ihnen Ihr Heimleiter oder ein Sozialarbeiter, in welchem Zimmer Sie wohnen und mit welchen Menschen Sie sich dieses teilen. Ihr Heimleiterwird Ihnen die Abläufe und Regeln der Unterkunft erklären. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie jederzeit Ihren Heimleiter ansprechen oder Landsleute um eine Übersetzung bitten.

                  Wenn ein Mitglied Ihrer Kernfamilie (Ehegatte und minderjährige Kinder) in einer anderen Unterkunft innerhalb Stuttgarts untergebracht ist, können Sie Ihren Umverlegungswunsch Ihrem Heimleiter mitteilen. Durch eine gemeinsame Absprache mit dem Sozialamt kann gegebenfalls eine Umverlegung erfolgen. Wenn ein familienmitglied von Ihnen in einer anderen Stadt untergebracht ist, können Sie eine verlegung beantragen. Dafür stellen Sie bei der  Ausländerbehörde einen Antrag auf Umzug (genannt Umverteilungsantrag). Ihr Heimleiter oder Sozialarbeiter hilft Ihnen dabei.


                  Außerdem müssen Sie biometrische Passbilder machen. Die Ausländerbehörde ist für Ausländerangelegenheiten zuständig. Sie bekommen vor Ort einen Termingenannt.

                  Umverteilungsantrag: Was muss ich zur Ausländerbehörde mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Verwandtschaftsnachweise
                  • Niederschrift über die Asylantragsstellung
                  • Umverteilungsantrag
                  • Biometrische Passbilder

                  Anmeldung

                  Einer Ihrer ersten Schritte ist es, sich beim Bürgerbüro in Stuttgart anzumelden. Das Bürgerbüro ist für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes zuständig.

                  Meistens nimmt die Gemeinschaftsunterkunft die Anmeldung für Sie vor. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Heimleiter oder einem Sozialarbeiter, ob Ihre Gemeinschaftsunterkunft Ihre Anmeldung vornimmt oder ob Sie selbst zum Bürgerbüro müssen.

                  Falls Sie selbst zum Bürgerbüro müssen, können Sie ohne Termin mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wohnungsgeberschein dorthin gehen. Es gibt in jedem Stadtteil ein Bürgerbüro. Mit Ihrer Anmeldung bekommen Sie eine Meldebestätigung. Wenn Ihre Gemeinschaftsunterkunft Ihre Anmeldung vornimmt, bekommen Sie die Meldebestätigung zugeschickt.

                  Nach der Anmeldung im Bürgerbüro müssen Sie Ihre Adresse auf Ihrer Aufenthaltsgestattung in der Ausländerbehörde ändern lassen. Sie müssen Ihre Adressänderung außerdem umgehend dem BAMF mitteilen.

                  Persönliche Anmeldung: Was muss ich zum Bürgerbüro mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Zuweisungsentscheidung

                  Was passiert mit meinem Asylantrag?

                  Zunächst wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches Asylverfahren.

                  Falls Sie noch keinen Asylantrag gestellt haben, wird Ihnen der Termin hierzu per Post mitgeteilt. Bei diesem Termin müssen Sie persönlich bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erscheinen.

                  Die Außenstelle des BAMF ist für die Durchführung von Asylverfahren  zuständig.

                  Wenn Sie bereits einen Asylantrag gestellt haben, müssen Sie abwarten, bis Sie einen Brief über die Entscheidung in Ihre Gemeinschaftsunterkunft bekommen. Sie sollten sich außerdem schon jetzt auf Ihre Anhörung vorbereiten.

                  Auch wenn es eventuell sehr lange dauern kann, bis Ihnen der Termin mitgeteilt oder Ihr Asylantrag bearbeitet wird,  schauen Sie bitte regelmäßig nach, ob Sie Post bekommen haben. Bewahren Sie Ihre Briefe mit dem Umschlag auf.

                  Asylantrag: Was muss ich zum BAMF mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Herkunftsnachweise
                  • Biometrische Passbilder
                  • Zeugnisse, Urkunden

                  Bankkonto eröffnen

                  Damit Sie Ihre Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht jeden Monat beim Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge des Sozialamts aufwendig in Form eines Barschecks abhohlen müssen, empfehlen wir Ihnen ein Bankkonto in Stuttgart zu eröffnen.

                  Bei der Eröffnung eines Bankkontos hilft Ihnen Ihr Heimleiter, ein Sozialarbeiter oder ein Ehrenamtlicher. In der Bank können Sie sich Ihren Barscheck während der geltenen Sprechzeiten auszahlen lassen oder Ihr Geld jederzeit am Bankautomaten von Ihrem Konto abheben.

                  Es gibt verschiedene Bankniederlassungen in Stuttgart.

                  Ihr Heimleiter, ein Sozialarbeiter oder Ehrenamtlicher kann Ihnen die Adresse von einer Bank und die Haltestelle, bei der Sie aussteigen müssen, nennen.

                  Bankkonto: Was muss ich zur Bank mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Meldebestätigung

                  Unterstützungsleistungen für Ihren Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

                  Sobald Sie in Stuttgart angekommen sind und über keine eigenen Mittel verfügen, erhalten sie zur Deckung Ihres notwendigen bedarfs für den Lebensunterhalt monatliche Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Diese werden Ihnen für den Ankunftsmonat in Ihren ersten Tagen in Stuttgart in Form eines Schecks vom Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge des Sozialamts zur Verfügung gestellt.

                  Das Sozialamt ist für Menschen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notsituation befinden zuständig.
                  Der Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge ist die Abteilung des Sozialamts, die für die Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge zuständig ist.

                  Bei Ihrem ersten Termin nimmt ein Mitarbeiter Ihre Daten auf und gibt Ihnen einen Barscheck. Schreiben Sie sich am besten immer den Namen der Person und Abteilung, bei der Sie Ihren Termin haben, auf. Dann können Sie im Sozialamt nachfragen, wo Sie genau hin müssen.

                  Geld: Was muss ich zum Bürgerservice Soziale Leistungen mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Zuweisungsentscheidung
                  • Persönliche Unterlagen

                  Anmeldung zum Sprachkurs

                  Damit Sie sich in Zukunft in Stuttgart gut verständigen können, ist es wichtig, die deutsche Sprache zu lernen. Vermutlich wird in Ihrer Unterkunft ein kostenloser Deutschkurs von ehrenamtlichen Helfern aus der Nachbarschaft angeboten.
                  Außerdem bietet die Stadt Stuttgart Deutschkurse an. Ein Kurs umfasst 348 Stunden und führt zum erwerb des sogenannten Sprachniveaus A1.

                  Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Heimleiter, oder einem Sozialarbeiter vor Ort, welcher Deutschkurs für Sie in Frage kommt.

                  Um einen Sprachkurs zu machen, brauchen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen bekommen Sie bei der Clearingstelle Sprachliche Integration des Sozialamtes. Bitte haben Sie etwas Geduld, da der Erhalt des Berechtigungsscheins einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Clearingstelle Sprachliche Integration ist für die Beratung und Vermittlung Stuttgarter Migranten zu verschiedenen Deutschförderungen und für die Vermittlung in BundesIntegrationskurse zuständig.

                  Sprachkurs: Was muss ich zur Clearingstelle Sprachliche Integration mitbringen?
                  • Aufenthaltsgestattung
                  • Meldebestätigung

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