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                  Living in Stuttgart / Wohnen in Stuttgart

                  The third stage of the asylum process is concerned with how you will orient yourself in Stuttgart during the course of your asylum process.

                  The most important authorities during this stage are the Residence Registration Office, the Foreign Office, the Employment Agency, and Department of Social Benefits for Refugees and Department for Voluntary Benefits (benefits for education and community involvement) at the Social Welfare Office. Adresses and advice.

                  In der dritten Phase Ihres Asylverfahrens geht es darum, wie Sie sich in Stuttgart  zurechtfinden, während Ihr Asylverfahren läuft.

                  Die wichtigsten Behörden sind in dieser Phase das Bürgerbüro, die Ausländerbehörde, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sowie der Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge und Freiwillige Leistungen des Sozialamts. Adressen von Behörden und Beratungsstellen.
                  Information in Arabic
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                  Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft

                  Während Ihres Asylverfahrens wohnen Sie in Stuttgart in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft kann schwierig sein, da hier sehr viele unterschiedliche Menschen auf engem Raum zusammenleben. Wenn Sie sich in der Unterkunft oder mit Ihren Mitbewohnern nicht wohl fühlen oder andere Probleme auftreten, sprechen Sie mit Ihrem Heimleiter darüber. Es gibt festgelegte Regeln, die das Zusammenleben in der Unterkunft erleichtern sollen. Die Besucherregeln sollen Sie nicht einschränken, sondern zum Beispiel vor illegalen Geschäftemachern, Drogenhändlern und Sekten schützen.

                  Sie müssen die Hausordnung Ihrer Unterkunft einhalten. Sie enthält verschiedene Regeln, die für das Gebäude und die Bewohner gelten. Eine Regel ist zum Beispiel, dass Sie in Innenräumen nicht rauchen dürfen oder dass es verboten ist, den Rauchmelder auszuschalten oder im Zimmer zu kochen. Diese Regeln schützen Sie und die anderen Menschen in der Unterkunft vor einem Feuer. Es gibt in der Unterkunft Gemeinschaftsküchen, in denen Sie kochen können.

                  Post und Briefe

                  Es ist wichtig, dass Sie täglich in der Unterkunft Ihre Post abholen und lesen.
                  Oft werden Ihnen auf diesem Weg wichtige Termine mitgeteilt.
                  Wenn Sie einen Brief nicht verstehen, bitten Sie Ihren Heimleiter, einen Sozialarbeiter oder Ehrenamtlichen oder Dolmetscher darum, Ihnen diesen zu übersetzen.

                  Arbeit in der Unterkunft

                  Manchmal können Sie in Ihrer Unterkunft auch ein paar Stunden arbeiten und dafür etwas Geld bekommen, pro Stunde 0,80 Euro. Fragen Sie Ihren Heimleiter, ob ein solcher Job verfügbar ist.

                  Diese Art von Job wird Arbeitsgelegenheit genannt.

                  Wo darf ich mich aufhalten?

                  Damit Sie wissen, wo Sie sich aufhalten und wohin Sie reisen dürfen, schauen Sie im von der Ausländerbehörde ausgestellten Dokument (BüMA, Ankunftsnachweis, Duldung, Aufenthaltsgestattung) nach.
                  Im Zweifel fragen Sie Ihren Heimleiter oder einen Sozialarbeiter.

                  Wenn Sie in ein anderes Bundesland reisen möchten, um zum Beispiel Familie oder Freunde zu besuchen, müssen Sie eine Verlassenserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.

                  Bitte melden Sie sich bei Ihrem Heimleiter ab, wenn Sie mehrere Nächte anderswo verbringen. Sie werden ansonsten nach 10 Tagen Abwesenheit von der Gemeinschaftsunterkunft abgemeldet.

                  Verlassenserlaubnis: Was muss ich zur Ausländerbehörde mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Nachweis Antragsgrund (Reisen)

                  Wo befindet sich meine Familie?

                  Um Deutschlandweit und international nach Ihren Familienmitgliedern zu suchen, können Sie ein Projekt des Roten Kreuzes nutzen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.drk-suchdienst.org.

                  Mobilität: Bus, Bahn und Fahrrad

                  Um sich in der Stadt einfach, schnell und ungezwungen zu bewegen, können Sie Fahrrad fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
                  Sehr oft werden Fahrräder von hilfsbereiten Menschen aus der Nachbarschaft gespendet und von Ehrenamtlichen den Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung gestellt.
                  Fragen Sie Ihren Heimleiter oder einen Sozialarbeiter, ob es diese Möglichkeit auch in Ihrer Unterkunft gibt.

                  Es gibt in Stuttgart verschiedene öffentliche Verkehrsmittel (VVS), die Sie nutzen können.
                  Der VVS-Tarif gilt für alle S-Bahnen (gekennzeichnet durch ein S), Stadtbahnen (gekennzeichnet durch ein U), Nahverkehrszüge (gekennzeichnet durch ein R) sowie Busse in Stuttgart und Umgebung.

                  Wenn Sie den Nahverkehr, das bedeutet die öffentlichen Verkehrsmittel, nutzen möchten, benötigen Sie eine gültige Fahrkarte.
                  Fahrkarten gelten für alle eben genannten VVS-Verkehrsmittel. Fahren ohne Ticket gilt als Straftat, kostet Geld und kann sich damit auf Ihren Aufenthaltstitel auswirken. Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird muss 60 Euro Strafe zahlen.

                  Der Preis für die Fahrt richtet sich danach, wie weit Sie fahren wollen. Das liegt daran, dass Stuttgart in sogenannten "Zonen" aufgeteilt ist. Die Zonen beschreiben die Entfernung zum Hauptbahnhof.

                  Fahrkarten können Sie entweder beim SSB-Kundenzentrum am Stuttgarter Hauptbahnhof, Rotebühlplatz oder Charlottenplatz oder an einem Fahrkartenautomaten kaufen.
                  Diese Automaten sind oft sehr kompliziert zu bedienen. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Fragen zu den "Zonen" haben, bitten Sie jemanden um Hilfe.

                  Mehrfahrten- Tickets müssen zusätzlich entwertet werden. Im Bus und in der U-Bahn gibt es einen Automaten für die Entwertung. Die Mehrfahrten-Tickets für S-Bahn und Züge müssen Sie vor der Fahrt entwerten. Dafür gibt es einen Automaten am Bahnsteig.
                  Wenn Sie diesen nicht finden, bitten Sie jemanden um Hilfe.

                  Wenn Sie sehr viel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, lohnt es sich, ein Monatsticket oder ein UmweltTicket zu kaufen. Wenn Ihr Kind für den Schulweg eine Fahrkarte benötigt, ist ein Scool-Abo sinnvoll. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Schulsekretariat.


                  Monatsticket: Was muss ich zum SSB-Kundenzentrum mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Aufenthaltsgenehmigung
                  • Bonuscard + Kultur
                  • Biometrische Passbilder

                  Bonuscard + Kultur

                  Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt mit der Bonuscard + Kultur eine freiwillige soziale Leistung. Mit dieser können Sie Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote (z. B. in Museen, dem Zoo "Wilhelma" oder den städtische Schwimmbäder) erhalten.
                  Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, mit der Bonuscard + Kultur vergünstigte MonatsTickets für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Stadtgebietes von Stuttgart zu beziehen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen speziellen "Verbundpass Bonuscard". Sollten Sie noch nicht im Besitz eines solchen Verbundpasses sein, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Bonuscard + Kultur direkt an eines der vier Kundenzentren der SSB oder eine der anderen SSB-Verkaufsstellen in Ihrem Stadtteil.

                  Die Bonuscard + Kultur erhalten Sie nach Meldung des Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge des Sozialamts per Post oder nach Vorlage Ihres Bewilligungsbescheids bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen (Leistungen für Bildung und Teilhabe) des Sozialamts.


                  Bonuscard + Kultur: Was muss ich zum Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung

                  Auto und Führerschein

                  Wenn Sie mit dem Auto fahren möchten, dürfen Sie den Führerschein aus Ihrem Herkunftsland 6 Monat lang nutzen. Danach brauchen Sie jedoch einen deutschen Führerschein, ansonsten machen Sie sich strafbar.

                  Es ist verboten unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren. Auch das Mobiltelefon darf während der Fahrt auf keinen Fall benutzt werden.

                  Wenn Sie einen deutschen Führerschein machen wollen, ist das sehr teuer. Außerdem müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine praktische sowie eine theoretische Prüfung ablegen.
                  Dafür müssen Sie im Vorfeld Fahrunterricht in einer Fahrschule besuchen. Der Führerschein muss selbst bezahlt werden.


                  Führerschein: Was muss ich zur Fahrschule mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung

                  Medizinische Versorgung

                  Wenn Sie krank sind, rufen Sie keinen Notarzt und gehen auch nicht ins Krankenhaus, sondern machen einen Termin bei einem Hausarzt aus. Ihr Heimleiter, ein Sozialarbeiter oder Ehrenamtlicher hilft Ihnen dabei, einen passenden Arzt zu finden.
                  Jeder hat das Recht auf wichtige Impfungen. Kinder und schwangere Frauen haben das Recht auf spezielle Vorsorgeuntersuchungen.

                  Ein Heft mit Bildern ("tipdoc") kann Ihnen dabei helfen, Ihre Krankheit zu erklären, ohne Deutsch sprechen zu müssen. Fragen Sie in Ihrer Unterkunft danach.

                  Auch wenn Ihnen schlimme Dinge widerfahren sind, können Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
                  In Deutschland gilt eine ärztliche Schweigepflicht. Die Ärzte dürfen somit keine Information über Sie an andere herausgeben. Das betrifft auch Ärzte der psychologischen und sozialen Beratung.

                  Für einen Arztbesuch benötigen Sie einen Behandlungsschein. Dieser ist für ein Quartal gültig und Sie bekommen ihn von Ihrem Heimleiter in Ihrer Unterkunft.
                  Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf. Diese sind vertraulich und nicht für jedermann.
                  Wenn Sie oder jemand anderes sehr dringend ärztliche Hilfe brauchen, können Sie den Notarzt rufen. Dazu wählen Sie die Nummer 112.
                  Im Krankenhaus müssen Ihnen die Mitarbeiter dann einen Notfallschein ausfüllen.

                  Arztbesuch: Was muss ich zum Arzt mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Behandlungsschein
                  • ggf. Anamnese-Bogen

                  Für den Arztbesuch gibt es eine Übersetzungshilfe für die Grundbegriffe als Google-Sheet - Sie könen auch eine Druckversion erstellen und diese zum Arzt mitnehmen: www.refugeephrasebook.de/medical-phrases

                  Sie können ein Gesundheitsheft mit Bildern zum Arztbesuch mitnehmen. Damit ist es leichter, sich zu unterhalten. Das Gesundheitsheft ist in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Urdu und Tigrinya übersetzt: Gesundheitsheft (PDF)

                  Was zu tun ist, wenn man als Asylsuchender zum Arzt muss, zeigt  dieses Video:

                  Schule

                  Da uns die Entwicklung aller Mädchen und Jungen wichtig ist, gilt Schulpflicht. Das bedeutet, alle Kinder ab sechs Jahren bekommen kostenlosen Unterricht an staatlichen Schulen. Da die deutsche Sprache zum Lernen besonders wichtig ist, kommt Ihr Kind zu Beginn in eine spezielle Vorbereitungsklasse. Informieren Sie sich bei Ihrem Heimleiter oder einem Sozialarbeiter, bei welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können.

                  Um sich bei der Anschaffung von Schulmaterialien (Ranzen, Schreibmaterial oder Sportbekleidung) unterstützen zu lassen, können Sie einen finanziellen Zuschuss beim Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge des Sozialamts beantragen, solange Ihre Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

                  Mit Vorlage der Bonuscard + Kultur bei der Schulverwaltung können Ihre Kinder für nur 1 Euro am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen, sofern ein solches angeboten wird.

                  Anmeldung: Was muss ich zur Schule mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Meldebestätigung
                  • Kind und dessen Geburtsurkunde
                  Finanzieller Zuschuss: Was muss ich zum Sozialamt mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Schulbescheinigung

                  Studium und Universität

                  In Deutschland gibt es verschiedene Einrichtungen, an denen man studieren kann - Universitäten, Hochschulen und Duale Hochschulen.
                  Wenn Sie hier studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Am besten ist es, wenn Sie die "Zentrale Studienberatung" der Hochschulen und Universitäten kontaktieren. Diese kann Ihnen sagen, welche Dokumente und Voraussetzungen für ein Studium wichtig sind und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

                  Außerdem gibt es die Bildungsberatung "Garantiefonds Hochschule". Diese kann Ihnen auch bei der Studienorientierung weiterhelfen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hier auch ein Stipendium bekommen.

                  Für eine Bewerbung an einer Hochschule oder Universität, müssen Sie Ihre Schulzeugnisse anerkennen lassen.
                  Informieren Sie sich hierzu unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/seiten/zeugnis.aspx.


                  Beratung: Was muss ich zur Bildungsberatung "Garantiefonds Hochschule" mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Schul-/Ausbildungs-/Arbeitszeugnisse mit Übersetzung

                  Ausbildung, Praktikum

                  Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in einem  Beruf machen möchten, unterstützt Sie die Stadt Stuttgart dabei. Sie benötigen dafür keinen Aufenthaltstitel . Nachdem Sie bereits 3 Monate in Deutschland sind, dürfen Sie mit einer Arbeitserlaubnis ein Praktikum oder eine Berufsausbildung ausüben.

                  In einer dualen Ausbildung lernen Sie theoretische Grundlagen und arbeiten gleichzeitig in einem Betrieb. Details erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit . Die Agentur für Arbeit ist für die Beratung und die Vermittlung von Ausbildungsplätzen, Praktika und Arbeitsstellen zuständig. Prüfen Sie, ob Sie bereits eine Arbeitserlaubnis haben. Falls nicht, müssen Sie diese bei der Ausländerbehörde beantragen. 

                  Beratung: Was muss ich zur Agentur für Arbeit mitbringen?

                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Lebenslauf (ausgefüllt)
                  • Ausbildungs-/Praktikumsangebot

                  Sie können sich außerdem bei der KAUSA Servicestelle Region Stuttgart der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, beim Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA) oder bei der Integrationsberatung der Handwerkskammer der HwK
                  Stuttgart
                  beraten lassen. 
                  Die KAUSA Servicestelle, das NIFA und die Integrationsberatung der HwK sind Informations- und Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund. Sie vermitteln Praktika und Ausbildungsplätze. .

                  Beratung: Was muss ich zur KAUSA Servicestelle oder zum NIFA mitbringen?

                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Anschreiben, Lebenslauf

                  Mehr Informationen:
                  KAUSA Servicestelle Region Stuttgart

                  Arbeit

                  Nachdem Sie bereits 3 Monate in Deutschland sind, dürfen Sie mit einer Arbeitserlaubnis eine Arbeit ausüben.
                  Die Arbeitserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Arbeitserlaubnis bezieht sich auf eine spezielle Arbeit und muss für jede Arbeit neu beantragt werden.

                  Allerdings brauchen Sie in der Regel für besser bezahlte und anspruchsvollere Beschäftigungen in Deutschland nicht nur Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern auch einen Nachweis der Qualifikation für diese Tätigkeit.
                  Das kann entweder der Abschluss einer Hochschule, das Zertifikat einer dualen Ausbildung oder der fundierte Nachweis langjähriger Berufserfahrung sein. Details hierzu erfahren Sie über die Agentur
                  für Arbeit .

                  Arbeitserlaubnis: Was muss ich zur Ausländerbehörde mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Meldebestätigung
                  • Arbeitsplatzangebot bzw. Vertrag, der noch nicht unterschrieben sein darf
                  • Stellenbeschreibung (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
                  Auch hier können Sie sich bei der KAUSA Servicestelle Region Stuttgart der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, beim Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA) oder der Integrationsberatung der Handwerkskammer der HwK Stuttgart beraten lassen.
                  Nähere Informationen über die KAUSA Servicestelle, die NIFA und die Integrationsberatung der HwK erfahren Sie unter "Ausbildung, Praktikum". Manchmal verlangt die Agentur für Arbeit eine sogenannte Stellenbeschreibung. Diese müssen Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen.

                  Jobsuche: Was muss ich zur KAUSA Servicestelle, zum NIFA oder zur HwK mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Anschreiben, Lebenslauf (ausgefüllt)
                  • Schul-/Ausbildungs-/Arbeitszeugnisse

                  Jobsuche: Was muss ich zur Agentur für Arbeit mitbringen?
                  • Bewerbungsunterlagen
                  • Anschreiben, Lebenslauf (ausgefüllt)
                  • Schul-/Ausbildungs-/Arbeitszeugnis
                  • ggf. Stellenbeschreibung
                  Wenn Sie ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland gemacht haben, dann können Sie diesen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. So eine Anerkennung bescheinigt, dass Ihr Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Häufig hat man damit dann bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Für manche Berufe braucht man die Anerkennung unbedingt, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Leider werden nicht alle im Ausland absolvierten Berufe, Ausbildungen und Studiengänge in Deutschland anerkannt.

                  Wenn Sie zu diesem Thema Beratung benötigen, dann kontaktieren Sie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der AWO Stuttgart. Die Beratung findet auf Deutsch oder Englisch statt und ist kostenlos.

                  Beratung: Was muss ich zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA)bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Lebenslauf (ausgefüllt)
                  • Schul-/Ausbildungs-/Arbeitszeugnisse

                  Mehr Informationen:
                  KAUSA Servicestelle Region Stuttgart

                  Sicherheit

                  Deutschland ist eines der sichersten Länder weltweit. Es ist verboten, jegliche Art von Gewalt gegen andere Personen oder Tiere anzuwenden. Genauso ist es verboten, Gegenstände zu beschädigen. Menschen, die trotz dieser Regeln gewalttätig sind, werden bestraft.

                  Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sehen, dass andere Menschen durch Gewalt, Diebstahl oder sexuelle Belästigung bedroht werden, müssen Sie die Polizei rufen. Dazu wählen Sie die Nummer 112. Auch bei Feuer wählen Sie 112. Es gibt viele Polizeireviere verteilt in der Stadt, von denen viele Tag und Nacht geöffnet haben.

                  Strafen

                  Wenn Sie in Deutschland gegen das Gesetz verstoßen und sich strafbar machen, kann das ein Abschiebungsgrund sein.
                  Darum hier einige wichtige Tipps: Der Besitz und der Verkauf von illegalen Drogen ist verboten. In öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten. Auf öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel im Park, darf meistens kein Feuer gemacht werden.
                  Es gibt allerdings beschilderte Bereiche, in denen Grillen erlaubt ist. Sie dürfen ohne Genehmigung nichts auf der Straße verkaufen. Obst oder Gemüse, das auf Wiesen oder Feldern wächst, darf nicht ohne Erlaubnis gepflückt werden. Jagen und Angeln darf man nur mit Genehmigung.

                  Einkaufen

                  In Stuttgart gibt es viele kostengünstige Läden und Geschäfte mit Produkten aus Ihrem Herkunftsland.

                  Bedürftige sind berechtigt, in der Tafel einzukaufen. Es handelt sich hierbei um einen Laden, der gespendete Lebensmittel zu einem niedrigen Preis verkauft. Zum Teil gibt es hier Mengenbeschränkungen, damit es für alle Menschen mit sehr wenig Geld reicht. Sie müssen eine Tafel-Kundenkarte beantragen. Dazu benötigen Sie Ihre Bonuscard + Kultur oder eine Bestätigung vom Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge des Sozialamts sowie ein Passfoto.

                  Bestätigung Leistungen: Was muss ich zum Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung

                  Kundenkarte: Was muss ich zur Tafel mitbringen?
                  • Ankunftsnachweis (oder BüMA) bzw. Aufenthaltsgestattung
                  • Bestätigung AsylbLG-Leistungen bzw. Bonuscard + Kultur
                  • Passfoto

                  Außerdem können Sie günstige Kleidung bei Kleiderkammern und
                  gebrauchte Möbel, Spielsachen und Haushaltswaren bei Sozialkaufhäusern bekommen.
                  Beim Einkaufen mit der Bonuscard + Kultur bekommen Sie im sozialen Kaufhaus Inselstraße-Wangen zusätzliche 30 Prozent Nachlass.

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